Schadensersatzrecht – Schäden sachgerecht regulieren
Wer einen anderen schädigt, ist in der Regel zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Das Schadensersatzrecht gehört in den Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Dies ist auch de Grund, warum in diesem Fall Privatpersonen nicht mehr frei darüber disponieren können, wie das an sich im Zivilrecht der Fall ist. Im Schadensersatzrecht geht es vorrangig um den Ausgleich eines Schadens, für den Sie in die Verantwortung genommen werden. Ein zweiter Grund ist daneben die Prävention. Verbindet man ein bestimmtes, schädigendes Verhalten mit einer Ersatzpflicht, so kann man in gewissem Umfang das Verhalten steuern.
Die Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab. Ein typisches Beispiel ist sicher der Verkehrsunfall, in den man unverschuldet verwickelt wird. Schadensersatz kann aber auch zur Diskussion stehen, wenn ein Kleidungsstück von einer Garderobe beispielsweise beim Arzt entwendet wird oder wenn ein Hauseigentümer im Winter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch jemandem ein Schaden entsteht. Schadensersatz aus der Amtshaftung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Bürger durch eine behördliche Amtshandlung geschädigt wird. Dies sind nur einige wenige Beispiele für Haftpflichtfälle, die sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen können.
Unsere Kanzlei berät Sie gern in allen Fragen, bei denen Sie in die Haftung genommen werden sollen, weil Sie einen Schaden verursacht haben (sollen). Besprechen Sie Ihren konkreten Fall zunächst mit einem Anwalt, bevor Sie sich auf die Sache einlassen, um einen finanziellen Schaden bei Ihnen zu verhindern oder zu vermindern.
Sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie einen eigenen Schaden gegenüber einem anderen Verursacher durchsetzen wollen. Hier kommt es oft auf eine genaue Argumentation und Beweisführung an.
Typische Gründe für Auseinandersetzungen:
- Haftpflichtversicherung
- Kaufvertrag
- Verkehrsunfall
- Culpa in contrahendo
- Vorvertragliches Schuldverhältnis
- Schlägerei
- Straßenverkehrsrecht
- Arzthaftung
- Ärztlicher Kunstfehler
- Schadenersatz